Ausstellungsordnung

1. Die Ausstellung wird von unserem Dachverband IHV e.V geschützt und kontrolliert.
Ausstellen kann jeder Hundebesitzer. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich. Zugelassen und gleichberechtigt sind alle Rassehunde, die das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.

Jeder Hund ist unter dem im Zuchtbuch (Ahnentafel) eingetragenen Namen zu melden. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt, um den Zuchtrichter zu täuschen, dem geht ein zuerkannter Preis verloren. Dies gilt ebenso für denjenigen, welcher einen Zuchtrichter beleidigt oder dessen Werturteil kritisiert. Das Werturteil des Zuchtrichters ist unanfechtbar.
Formelle Fehler müssen dem Ausstellungsleiter mitgeteilt und vorgetragen werden, der die Angelegenheit klärt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2. Kranke oder krankheitsverdächtige, sowie mit Ungeziefer behaftete Hunde werden zurückgewiesen, ebenso Rüden mit Hodenfehler. Hitzige Hündinnen sind besonders zu schützen. Die Entscheidung über die Zurückweisung steht allein dem für den Ausstellungsort zuständigen Amtsveterinär zu, dem alle auszustellenden Hunde am Eingang der Ausstellung vorzuführen sind. Die auf der jeweiligen Einladung zur Ausstellung aufgeführten Veterinärbestimmungen sind einzuhalten.

3. Alle Hunde sind vom Aussteller oder dessen Beauftragten rechtzeitig zum Ausstellungsbeginn einzubringen. Alle Hunde sind an der Leine zu führen.

4. Die Aussteller sind verpflichtet, bis zum Schluss auf dem Ausstellungsgelände zu bleiben. Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf die Bewertungsurkunde, den Ehrenpreis usw.

5. Nachweise über errungene Anwartschaften, Titel und Ahnentafel sind mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Ausstellungsleitung übernimmt die Haftpflicht als Veranstalter unter Ausschluss der persönlichen Haftung des Hundebesitzers bzw. Hundehalters. Jeder Hundebesitzer haftet gemäß BGB selbst für alle Schäden, die sein Hund im Ausstellungsgelände anrichtet.

6. Die Abgabe einer Anmeldung zur Ausstellung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung, sowie des Bewertungssystems. Erfolgte Meldungen können nicht zurückgenommen werden. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

7. Kann im Falle höherer Gewalt die Ausstellung nicht stattfinden und nicht zu einem späteren Termin ausgeführt werden, ist die Ausstellungsleitung berechtigt, einen Teil der Meldegebühren zur Deckung der entstandenen Kosten einzubehalten.

8. Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände und den Verlust zuerkannter Preise zur Folge.

12. Ein ordnungs- und vorschriftsmäßiger Ablauf innerhalb der von der Ausstellungsleitung zugeteilten Ringe und der zur Verfügung stehenden Zeit ist sicher zustellen. Zügiges aushändigen der Ausstellungsunterlagen und eventuelle Preise an die Aussteller ist wünschenswert.

I Sieger- und Championatstitel

1. Championatstitel sind eine außerordentlich hohe Auszeichnung für einen Hund. Die Anwartschaften sind nur ein Schritt auf dem Weg zum Titel. Anwartschaften können sowohl an den besten Rüden als auch an die beste Hündin der Rasse vergeben werden.

2. Für den Erwerb des Titels „Nationaler Champion“ (CAC) und „Internationaler Champion“ (CACIB) sind mindestens drei Anwartschaften, erworben auf mindestens drei verschiedenen Rassehundezuchtschauen mit mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern erforderlich.

4. Die Anwartschaftskarten für die jeweiligen Championate sind mit einem Antragsvordruck der Hundefreunde Leverkusen e.V. Geschäftsstelle zu übersenden, sobald die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.

6. Mit Zuerkennung des Titels erhält der Besitzer des Hundes, der den Titel errungen hat, eine Urkunde zugestellt. Bei Besitzerwechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die bereits erhaltenen Anwartschaftskarten den Hund und gehen an den neuen Besitzer über. Antragsberechtigt ist derjenige, der zum Zeitpunkt zu dem die Voraussetzungen erfüllt sind, Besitzer des betreffenden Hundes ist. Keiner der in der Baby-, Jüngsten-, Jugend- und Junghundklasse erworbene Titel berichtigen zur nachfolgenden Meldung des Hundes in der „Offenen Klasse“

III. Klasseneinteilung

Babyklasse

Mindestalter 12 Wochen (alle Rassen)

Jüngstenklasse:

Mindestalter 6 Monate (alle Rassen)

Jugendklasse:

Mindestalter 9 Monate (alle Rassen)

Junghundklasse:

Mindestalter 12 Monate - Maximal 15 Monate (unter 45cm)
Mindestalter 14 Monate - Maximal 18 Monate (über 45cm)

Offene Klasse:

Mindestalter 15 Monate (unter 45cm)
Mindestalter 18 Monate (über 45cm)

Veteranenklasse

Für aktive Hunde im Alter ab 7 Jahre.

Gebrauchshunde:

Hunde mit Jagd-, Gebrauchs- oder ähnlicher Prüfung

Championklasse:

Eine Sonderklasse für Hunde die bereits 3 x die Anwartschaft auf ein nationales, oder gar internationales Championat erhalten haben. usw.)

In der Zuchtgruppe (mindestens ein Elterntier und dessen Nachkommen in einer der obigen Klassen gemeldet) ist ein Ehrenpreis der Hundefreunde Leverkusen e.V. zu vergeben.

CHAMPIONATE:

Babychampionat

2 Anwartschaftskarten mit Bewertung vv

Jüngstenchampionat:

2 Anwartschaftskarten mit Bewertung SG1

Jugendchampionat:

2 Anwartschaftskarten mit Bewertung SG1

Junghundchampionat:

2 Anwartschaftskarten mit Bewertung SG1

CAC

3 Anwartschaftskarten mit mind. V2

CACIB

3 Anwartschaftskarten mit V1

Championate höherer Klassen

jeweils 3 Anwartschaftskarten mit V1

Bei Championaten heranwachsender Hunde (Baby- bis Junghundklasse) können ein nationales sowie ein internationales Championat errungen werden. Hierfür werden jeweils 2 Anwartschaftskarten mit der obigen Bewertung benötigt

Begriffsbestimmung:
Rassehundezuchtschauen sind zuchtfördernde Einrichtungen!
Sie sind öffentliche Veranstaltungen, die der Bewertung von Rassehunden im Besitz in- oder Spezial- und Internationale Rassehundezuchtschauen (CACIB) bedürfen der Genehmigung  durch den IHV e.V. Ein Zuchtrichter kann am Ende jeder Ausstellung Hunde zuchttauglich schreiben, wenn die Möglichkeit besteht. Der Zuchtrichter kann nur auf Antrag die Zuchttauglichkeitsprüfung abnehmen.